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Makler in Heusweiler wählen: Was §34c GewO für Eigentümer bedeutet

Immobilien Heusweiler · 05. August 2026

§34c GewO Erlaubnis für Makler in Heusweiler mit Hausschlüssel auf Schreibtisch

Wer in Heusweiler gewerblich Immobilien vermittelt, braucht eine Erlaubnis nach §34c GewO. Erteilt wird sie vom Regionalverband Saarbrücken als Kreispolizeibehörde, Schlossplatz 8-10, 66119 Saarbrücken (Quelle: Regionalverband Saarbrücken, Maklerwesen). Für Eigentümer ist das keine Formalie. Google-Bewertungen prüft niemand nach. Die Erlaubnis dagegen steht amtlich fest, mit Erteilungsdatum und ausstellender Behörde.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Erlaubnispflicht nach §34c GewO lässt sich objektiv nachprüfen. Sie gehört mit Erteilungsdatum und Behörde ins Impressum und auf die Geschäftspapiere.
  • Zuständig ist die Kreispolizeibehörde am Betriebssitz: für Heusweiler der Regionalverband Saarbrücken, für Nachbargebiete etwa der Landkreis Saarlouis oder die Kreispolizeibehörde Ottweiler.
  • Einen Sachkundenachweis verlangt das Gesetz nicht. Die Erlaubnis belegt Zuverlässigkeit und geordnete Vermögensverhältnisse, nicht Ortskenntnis oder Verhandlungsführung.

Was Bewertungen zeigen und was das Impressum zeigt

Google-Bewertungen Impressum nach §5 DDG
Wer sie schreibt, prüft niemand Behörde hat Führungszeugnis geprüft
Kein Datum der Prüfung Erteilungsdatum steht dort
Sagen nichts über Vermögensverhältnisse Geordnete Vermögensverhältnisse geprüft
Nachträglich veränderbar Widerruf möglich, Behörde gibt Auskunft

§34c GewO: Die gesetzliche Grundlage für Makler in Heusweiler

§34c Abs. 1 GewO stellt die gewerbliche Immobilienvermittlung unter Erlaubnisvorbehalt. Betroffen ist mehr als der klassische Makler:

  • Bauträger
  • Baubetreuer
  • Wohnimmobilienverwalter
  • Darlehensvermittler

Wer ohne Erlaubnis arbeitet, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Die Bußgeldtatbestände regelt §144 GewO.

Wer braucht die Erlaubnis, und wofür genau

Verkaufen Sie nur? Dann prüfen Sie die passende Erlaubnisart. Verwaltung und Vermittlung sind rechtlich zwei verschiedene Tätigkeiten. Die Rechtsform entscheidet, wer den Antrag stellt:

  • GbR, OHG, KG: Jeder geschäftsführungsberechtigte Gesellschafter benötigt eine eigene Erlaubnis; bei der GmbH & Co. KG die GmbH.
  • GmbH, UG, AG: Die Gesellschaft erhält die Erlaubnis. Jede vertretungsberechtigte Person muss zusätzlich persönlich zuverlässig sein und in geordneten Vermögensverhältnissen leben.

So beschreibt es der Regionalverband Saarbrücken für sein Zuständigkeitsgebiet.

Zuständige Behörde für Makler in Heusweiler

Maßgeblich ist der Betriebssitz, nicht die Lage der Immobilie. Für Maklerbetriebe mit Sitz in Heusweiler erteilt der Regionalverband Saarbrücken die Erlaubnis. Ausgenommen sind Saarbrücken und Völklingen mit eigener Zuständigkeit. Der Landkreis Saarlouis bearbeitet Erlaubnisse nach §34c, f, h und i GewO getrennt für sein Kreisgebiet.

Zuständiges Ordnungsamt für Maklererlaubnis nach §34c in Heusweiler

Für die sieben Ortsteile heißt das etwas Konkretes: Häuser in Wahlschied und Obersalbach-Kurhof vermarkten überwiegend Anbieter ohne Sitz in der Gemeinde. Wahlschied grenzt an den Landkreis Saarlouis, Eiweiler und Holz orientieren sich Richtung Neunkirchen, die Akquise-Flyer im Köllertal kommen aus drei verschiedenen Behördenbezirken. Fragen Sie deshalb zuerst nach dem Betriebssitz. Erst danach wissen Sie, wen Sie anrufen müssen.

So kontrollieren Eigentümer die Maklererlaubnis selbst

Die Prüfung kostet wenige Minuten und läuft über vier Anlaufstellen:

  1. Impressum: Nach §5 DDG gehören Erlaubnis, ausstellende Behörde und Erteilungsdatum auf Website und Geschäftspapiere. Vollständig sieht das so aus: „Erlaubnis nach §34c GewO, erteilt am 11.06.2026 durch die Kreispolizeibehörde Ottweiler".
  2. Urkunde: Lassen Sie sich das Original oder eine Kopie zeigen, im Termin, nicht als Zusage am Telefon.
  3. Behörde: Fragen Sie bei der zuständigen Kreispolizeibehörde nach, ob die Erlaubnis aktuell besteht.
  4. Gewerbezentralregister: Ein Auszug weist Eintragungen wegen Unzuverlässigkeit aus.

Wie das konkret aussieht: Eine Eigentümerin in Wahlschied findet einen Akquise-Flyer im Briefkasten. Sie will das Elternhaus verkaufen, es geht um eine sechsstellige Summe, und sie kennt den Absender nicht. Also öffnet sie die Website und scrollt zum Impressum. Behörde genannt, Datum genannt. Beim Vor-Ort-Termin liegt die Urkunde auf dem Küchentisch, daneben der Vertragsentwurf. Zehn Minuten Aufwand, bevor eine Unterschrift fällt.

Der zweite Flyer derselben Woche führt zu einer Seite mit Namen, Handynummer, keine Registernummer, keine Behörde. Sie fragt nach. Die Antwort: „Das läuft über einen Kollegen." Ein Name fällt nicht. Damit endet das Gespräch.

Hätte sie unterschrieben, wäre der Auftrag bei einem Vermittler gelandet, dessen Zuverlässigkeit keine Behörde geprüft hat und dessen Provisionsanspruch sie im Streitfall gegen einen unbekannten Dritten hätte klären müssen. Beim Elternhaus mit sechsstelligem Erlös. Der Aufwand für die Prüfung lag weiterhin bei zehn Minuten.

Grenzen der §34c-Prüfung: Was die Erlaubnis nicht garantiert

Die Erlaubnis belegt Zuverlässigkeit und geordnete Vermögensverhältnisse. Fachliche Qualität belegt sie nicht. Einen Sachkundenachweis schreibt das Gesetz nicht vor. Über Verhandlungsgeschick, Ortskenntnis in Kutzhof oder Wahlschied und Erreichbarkeit während der Vermarktung sagt die Urkunde nichts.

Grenzen der §34c-Erlaubnis: Formale Prüfung ohne fachliche Eignungsgarantie

Dazu ein zeitlicher Punkt. Die Behörde prüft bei Antragstellung, nicht laufend. Sie kann widerrufen, wenn Unzuverlässigkeit nachträglich eintritt, öffentlich sichtbar ist das nicht.

Eine Erlaubnis von 2019 belegt den Prüfstand von 2019. Für den aktuellen Status fragen Sie beim zuständigen Gewerbeamt nach.

Weitere Kriterien für die Maklerwahl in Heusweiler

Alles, was jetzt folgt, prüft keine Behörde für Sie. Sie müssen selbst nach dem Papier fragen.

Eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung ist sinnvoll, für Immobilienmakler aber keine Pflicht, anders als bei Versicherungsmaklern. Fragen Sie nach Versicherer, Deckungssumme und Policennummer, nicht nach der Aussage „selbstverständlich versichert".

  • Verbandsmitgliedschaften: Lassen Sie sich die aktuelle Mitgliedsbescheinigung zeigen. Ein Logo auf der Website ist kein Nachweis.
  • IHK-Fortbildungen: auch die kann niemand amtlich verifizieren. Fragen Sie nach dem Zertifikat mit Datum, nicht nach der Behauptung.
  • Abschlüsse im Ortsteil: nach Straße und Jahr fragen. Referenzen ohne Ortsangabe sind keine.

Die Erlaubnisprüfung klärt die Formalien. Das Gespräch vor Ort klärt, ob der Makler das Köllertal und Ihre Preisvorstellung realistisch einschätzt.

Häufige Fragen

Was regelt §34c GewO für Makler in Heusweiler konkret?

§34c Abs. 1 GewO stellt die gewerbliche Immobilienvermittlung unter Erlaubnisvorbehalt. Wer gewerbsmäßig vermitteln will, braucht vorab die behördliche Erlaubnis. Erfasst sind auch Darlehensvermittler, Bauträger, Baubetreuer und Wohnimmobilienverwalter. Die Behörde prüft Zuverlässigkeit und geordnete Vermögensverhältnisse, nicht die Fachkenntnis. Bei GbR, OHG oder KG braucht jeder geschäftsführungsberechtigte Gesellschafter eine eigene Erlaubnis. Bei GmbH, UG oder AG erhält die Gesellschaft die Erlaubnis; für jede vertretungsberechtigte Person liegt zusätzlich ein Antragsvordruck bei.

Welche Behörde ist für die Maklererlaubnis in Heusweiler zuständig?

Die Behörde am Sitz des Maklerbetriebs. Für Heusweiler erteilt der Regionalverband Saarbrücken als Kreispolizeibehörde die Erlaubnis, Schlossplatz 8-10, 66119 Saarbrücken. Saarbrücken und Völklingen haben eigene Zuständigkeiten. Der Landkreis Saarlouis bearbeitet Erlaubnisse nach §34c, f, h und i GewO für sein Kreisgebiet selbst. Sitzt der Makler außerhalb Heusweilers, prüft eine andere Stelle, im Landkreis Neunkirchen etwa die Kreispolizeibehörde Ottweiler.

Wie können Eigentümer die Erlaubnis eines Maklers selbst prüfen?

Vier Wege. Erstens das Impressum: Erlaubnis, Erteilungsdatum und ausstellende Behörde müssen dort stehen, etwa „erteilt am 11.06.2026 durch die Kreispolizeibehörde Ottweiler". Zweitens die Urkunde, im Original oder als Kopie. Drittens die Nachfrage bei der zuständigen Kreispolizeibehörde, ob die Erlaubnis aktuell besteht. Viertens ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister, der Eintragungen wegen Unzuverlässigkeit zeigt.

Was passiert, wenn ein Makler ohne Erlaubnis tätig ist?

Die Tätigkeit ohne Erlaubnis ist eine Ordnungswidrigkeit. Die Bußgeldvorschriften stehen in §144 GewO; verbindlich sind der Gesetzestext und die Auskunft der zuständigen Behörde. Für Sie als Eigentümer zählt die praktische Folge: Sie beauftragen einen Vertragspartner, dessen Zuverlässigkeit und Vermögensverhältnisse keine Behörde geprüft hat, und tragen bei einer Provisionsvereinbarung das Streitrisiko allein.