Immobilien-Glossar Heusweiler
Verständliche Erklärungen zu Begriffen rund um Kauf, Miete, Energieausweis und Recht — mit Saarland-Spezifika wie der 6,5 % Grunderwerbsteuer. 44 Begriffe im Bestand.
A
B
- Bedarfsausweis (Bedarfsorientierter Energieausweis)Variante des Energieausweises, die den rechnerisch ermittelten Energiebedarf eines Gebäudes unabhängig vom Nutzerverhalten dokumentiert.
- Bestellerprinzip (Wer bestellt, zahlt)Gesetzliche Regel, dass derjenige, der einen Immobilienmakler beauftragt, auch dessen Provision trägt – bei Mietwohnungen seit 2015, bei Eigenheimen seit Ende 2020.
- Bodenrichtwert (BRW, Richtwert Grundstück)Durchschnittlicher Lagewert unbebauter Grundstücke je Quadratmeter, den der örtliche Gutachterausschuss aus Kaufpreisen der letzten zwei Jahre ableitet.
- Bungalow (BUN, Flachdachbungalow, Atrium-Bungalow)Eingeschossiges, ebenerdiges Wohnhaus ohne Treppen im Wohnbereich. Beliebt in Hanglagen und als barrierearme Bauform für ältere Käufer.
C
D
- Dachterrassenwohnung (Wohnung mit Dachterrasse, Terrassenwohnung)Wohnung mit unmittelbarem Zugang zu einer eigenen Dachterrasse. Oft kleiner als ein Penthouse, bietet aber ähnliche Außenraum-Qualität.
- Denkmalschutz (Baudenkmal, denkmalgeschützte Immobilie)Rechtlicher Schutz historisch oder künstlerisch wertvoller Gebäude — mit Auflagen bei Umbau, aber attraktiven Steuervorteilen für Eigentümer.
- Doppelhaushälfte (DHH, Doppelhaus-Hälfte, Doppelhaus)Eine von zwei spiegelbildlich gebauten Haushälften mit gemeinsamer Mittelwand, eigene Eingänge und meist getrennte Grundstücke. Preiswerter als ein freistehendes EFH.
E
- Einfamilienhaus (EFH, Einfamilien-Haus)Freistehendes Wohnhaus mit einer abgeschlossenen Wohneinheit, meist mit eigenem Grundstück, Garten und Stellplatz. Im Saarland-Vorortmarkt das häufigste Hausformat.
- Energieausweis (Energiepass, Gebäudeenergieausweis)Gesetzlich vorgeschriebenes Dokument, das die energetische Qualität eines Gebäudes dokumentiert, zehn Jahre gültig und in Immobilienanzeigen auszugsweise anzugeben.
- Erbbaurecht (Erbpacht (umgangssprachlich), Heimfall)Veräusserliches und vererbliches Recht, auf einem fremden Grundstück ein Gebäude zu errichten und zu nutzen, befristet auf typischerweise 60 bis 99 Jahre.
- Etagenwohnung (Geschosswohnung, Stockwerkswohnung)Eigentums- oder Mietwohnung, die ein vollständiges Geschoss eines Mehrfamilienhauses einnimmt. Klassisches Wohnformat ab Baujahr 1960 und das häufigste Wohnungsformat im Bestandsmarkt.
- Exposé (Immobilien-Expose, Verkaufsprospekt)Verkaufsdokument einer Immobilie mit Objektbeschreibung, Daten, Bildmaterial, Pflichtangaben und Preis – erste Entscheidungsgrundlage für Kaufinteressenten.
F
G
- Grundbuch (Grundbuchauszug, Grundbucheintrag)Öffentliches Register bei den Amtsgerichten, das die Eigentums- und Rechtsverhältnisse an allen Grundstücken einer Gemeinde dokumentiert.
- Grunderwerbsteuer (GrESt, Grunderwerbssteuer)Landessteuer, die beim Kauf eines Grundstücks oder einer Immobilie einmalig fällig wird. Im Saarland liegt der Steuersatz bei 6,5 Prozent des Kaufpreises.
- Grundschuld (Buchgrundschuld, Briefgrundschuld, Sicherungsgrundschuld)Im Grundbuch eingetragenes Pfandrecht, das die finanzierende Bank zur Sicherung eines Immobilienkredits erhält. Sie bleibt unabhängig vom aktuellen Schuldsaldo bestehen und lässt sich für spätere Kredite wiederverwenden.
H
I
J
K
L
M
- Maisonette-Wohnung (Maisonette-Wohnung, Galeriewohnung)Wohnung über zwei Etagen mit interner Treppenverbindung, meist im Dachgeschoss platziert. Bei Familien beliebt wegen hausähnlicher Raumaufteilung.
- Maklerprovision (Courtage, Maklerlohn, Maklercourtage)Erfolgsabhängige Vergütung eines Immobilienmaklers für den Nachweis oder die Vermittlung eines Kaufvertrags oder Mietvertrags.
- Mehrfamilienhaus (MFH, Zinshaus, Renditehaus)Wohngebäude mit drei oder mehr abgeschlossenen Wohneinheiten, meist als Renditeobjekt gehandelt. In Heusweiler typischerweise mit 200 bis 500 m² Gesamtwohnfläche.
- Mietspiegel (Qualifizierter Mietspiegel, ortsübliche Vergleichsmiete)Von der Kommune herausgegebene Übersicht über ortsübliche Vergleichsmieten, Bezugsgrösse für Mieterhöhungen und Mietpreisbremse.
N
- Nebenkosten (Betriebskosten, Mietnebenkosten)Umlagefähige Bewirtschaftungskosten einer Wohnung nach Betriebskostenverordnung, vom Mieter zusätzlich zur Kaltmiete zu tragen, wenn wirksam vereinbart.
- Notarkosten (Notargebühren, Beurkundungskosten)Gesetzlich geregelte Gebühren für die Beurkundung und den Vollzug eines Immobilienkaufvertrags, zusammen mit den Grundbuchkosten etwa 1,5 bis 2 Prozent des Kaufpreises.
O
P
- Penthouse (Dachgeschoss-Wohnung, Premium-Etage, Attika-Wohnung)Hochwertige Dachgeschoss-Wohnung mit großer Dachterrasse, meist in Neubauten oder Aufstockungen. Teuerstes Wohnungsformat im regionalen Markt.
- Provisionsfrei (Ohne Maklercourtage, courtagefrei)Kennzeichnung in Immobilienanzeigen, dass für den Käufer oder Mieter keine Maklerprovision anfällt — meist bei Direktanbietern oder umgekehrtem Bestellerprinzip.
Q
R
- Reihenhaus (RH, Reiheneckhaus, REH, Mittelhaus)Wohnhaus, das beidseitig (Mittelhaus) oder einseitig (Reiheneckhaus) an Nachbarhäuser anschließt. Kompakter Grundriss, kleine Grundstücksfläche, oft mit schmalem Garten.
- Rendite (Mietrendite, Bruttorendite, Nettorendite)Verzinsung des in eine Immobilie investierten Kapitals — als Brutto-, Netto- oder Eigenkapitalrendite berechnet.
S
T
U
V
W
- Warmmiete (Bruttowarmmiete, Gesamtmiete)Gesamtmiete aus Kaltmiete, allen kalten Betriebskosten sowie Heiz- und Warmwasserkosten – der Betrag, den der Mieter effektiv monatlich überweist.
- Wohnfläche (Wohnflächenberechnung, WoFlV)Rechtlich definierte Nutzfläche einer Wohnung nach der Wohnflächenverordnung, Bemessungsgrundlage für Miete, Kaufpreis und Nebenkostenabrechnung.
- Wohnungseigentum (Eigentumswohnung, WEG-Eigentum)Kombination aus Sondereigentum an einer Wohnung und Miteigentum am gemeinschaftlichen Eigentum eines Mehrfamilienhauses, geregelt im Wohnungseigentumsgesetz (WEG).
Z
- Zinsbindung (Zinsbindungsfrist, Sollzinsbindung)Zeitraum, in dem die Bank den Zinssatz eines Immobiliendarlehens garantiert — meist 5, 10, 15 oder 20 Jahre. Schlüsselgrösse für Planungssicherheit.
- Zwangsversteigerung (Zwangsvollstreckung Immobilie, ZV)Gerichtliche Verwertung einer Immobilie zur Gläubigerbefriedigung — Termine sind öffentlich, das Mindestgebot beim ersten Versuch liegt bei 5/10 des Verkehrswerts.