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Hausgeld

auch: WEG-Hausgeld, Wohngeld (umgangssprachlich)

Monatliche Vorauszahlung eines Wohnungseigentümers an die Eigentümergemeinschaft für laufende Betriebskosten, Verwaltung und Rücklagen.

Das Hausgeld ist der monatliche Beitrag, den jedes Mitglied einer Eigentümergemeinschaft auf Grundlage des beschlossenen Wirtschaftsplans an die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer (GdWE) zahlt. Umgangssprachlich ist auch der Begriff Wohngeld gebräuchlich – rechtlich ist das aber etwas anderes (staatliche Sozialleistung).

Was ist im Hausgeld enthalten?

  • Betriebskosten des gemeinschaftlichen Eigentums: Heizung, Wasser, Müllabfuhr, Gebäudeversicherung, Strom für Aussenbeleuchtung und Aufzug.
  • Verwalterhonorar und Kosten der Hausverwaltung.
  • Zuführung zur Instandhaltungsrücklage (Erhaltungsrücklage) – gesetzlich vorgeschrieben.
  • Kosten für Gartenpflege, Reinigung und regelmässige Wartungen (Heizung, Aufzug, Rauchmelder).

Umlage auf Mieter

Ein Teil des Hausgelds ist umlagefähig auf Mieter (z. B. Heizkosten, Müll, Versicherung), ein Teil bleibt beim Eigentümer (insb. Verwaltergebühr und Rücklagenzuführung). Die genaue Trennung ergibt sich aus der Betriebskostenverordnung.

Realistische Grössenordnung Saarbrücken

In Saarbrücker Bestandsimmobilien liegt das Hausgeld typischerweise zwischen 2,50 und 5,00 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche monatlich. Neubauten mit hohem Ausstattungsstandard (Aufzug, Tiefgarage, umfangreiche Aussenanlagen) können darüber liegen.

Praxis-Tipp

Vor dem Wohnungskauf sollte man sich die letzten zwei Jahresabrechnungen und den aktuellen Wirtschaftsplan zeigen lassen. Eine zu niedrige Rücklage oder anstehende Sonderumlagen für grössere Sanierungen sind häufige Gründe, warum sich ein scheinbar günstiges Objekt später als teuer erweist.