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Nebenkosten

auch: Betriebskosten, Mietnebenkosten

Umlagefähige Bewirtschaftungskosten einer Wohnung nach Betriebskostenverordnung, vom Mieter zusätzlich zur Kaltmiete zu tragen, wenn wirksam vereinbart.

Nebenkosten – fachsprachlich Betriebskosten – sind laufende Kosten, die dem Eigentümer durch das Eigentum an der Immobilie entstehen. Auf den Mieter umgelegt werden darf nur, was in der Betriebskostenverordnung (BetrKV) abschließend aufgezählt ist und was im Mietvertrag ausdrücklich vereinbart wurde.

Die 17 umlagefähigen Positionen

Paragraph 2 BetrKV listet 17 Betriebskostenarten, darunter:

  • Grundsteuer.
  • Wasser und Abwasser.
  • Heizung und Warmwasser.
  • Müllabfuhr und Straßenreinigung.
  • Hausreinigung, Gartenpflege, Hausbeleuchtung.
  • Aufzug, Gebäudeversicherung, Hausmeisterkosten.
  • Schornsteinreinigung, Wartung Rauchmelder.
  • Kabelanschluss (Übergangsweise noch bis zum Ende der aktuellen Verträge).
  • Sonstige Betriebskosten (muss vertraglich konkret benannt werden).

Nicht umlagefähig

  • Reparaturen und Instandhaltung.
  • Verwaltungskosten der Hausverwaltung.
  • Leerstandskosten.
  • Einmalige Anschaffungen wie neue Rauchmelder.

Abrechnungsfrist

Nach Paragraph 556 Absatz 3 BGB muss die Nebenkostenabrechnung spätestens 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums beim Mieter eingehen. Spätere Nachforderungen sind ausgeschlossen, es sei denn, der Vermieter trifft kein Verschulden.

Durchschnittswerte im Saarland

Der Deutsche Mieterbund weist für das Saarland durchschnittliche Nebenkosten von etwa 2,80 bis 3,20 Euro pro Quadratmeter monatlich aus (warm, alle Positionen). Im Saarbrücker Stadtgebiet liegen Werte für Bestandsgebäude typischerweise im oberen Bereich dieser Spanne.