Die Kaltmiete ist der Betrag, den ein Mieter für die reine Nutzung der Wohnfläche zahlt – ohne Betriebskosten und Heizung. Synonym werden Nettokaltmiete und Grundmiete verwendet. Die Kaltmiete ist die zentrale Bezugsgrösse für Mietspiegel, Mietpreisbremse und Mieterhöhungsgrenzen.
Abgrenzung zur Warmmiete
- Kaltmiete = Nutzung der Wohnfläche.
- Bruttokaltmiete = Kaltmiete zuzüglich kalter Betriebskosten (Wasser, Müll, Hausmeister, Versicherung).
- Warmmiete = Bruttokaltmiete zuzüglich Heizung und Warmwasser.
Berechnung pro Quadratmeter
Zur Vergleichbarkeit wird die Kaltmiete in Euro pro Quadratmeter Wohnfläche angegeben. Für Saarbrücken liegt das Mietniveau 2026 im Durchschnitt zwischen 7,50 und 11,50 Euro pro Quadratmeter – abhängig von Lage, Ausstattung und Baujahr. Premium-Lagen in St. Johann oder neusanierte Altbauwohnungen liegen deutlich darüber.
Gesetzliche Grenzen
Die zulässige Höhe der Kaltmiete ist begrenzt durch:
- Mietpreisbremse (Paragraph 556d BGB): max. 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete bei Neuvermietung in angespannten Wohnungsmärkten.
- Kappungsgrenze: max. 20 Prozent Erhöhung in drei Jahren (in angespannten Gebieten 15 Prozent).
- Mietwucher (Paragraph 5 WiStG): mehr als 20 Prozent über dem ortsüblichen Niveau bei ausgenutzter Zwangslage.
Saarbrücken: Mietpreisbremse
Das Saarland hat bislang keine flächendeckende Mietpreisbremse verordnet. Eine Verordnung wird politisch diskutiert, gilt aber (Stand 2026) nicht. Ortsübliche Vergleichsmieten werden über den qualifizierten Mietspiegel der Stadt Saarbrücken ermittelt.