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Mietspiegel

auch: Qualifizierter Mietspiegel, ortsübliche Vergleichsmiete

Von der Kommune herausgegebene Übersicht über ortsübliche Vergleichsmieten, Bezugsgrösse für Mieterhöhungen und Mietpreisbremse.

Der Mietspiegel dokumentiert die ortsübliche Vergleichsmiete für eine Stadt oder Gemeinde. Er ist die zentrale Rechtsgrundlage, um die zulässige Miete bei Neuabschluss, Mieterhöhung und Mietpreisbremse zu bestimmen.

Einfach vs. qualifiziert

  • Einfacher Mietspiegel – nach anerkannten statistischen Grundsätzen oder gemeinsam mit Interessenverbänden erstellt.
  • Qualifizierter Mietspiegel (Paragraph 558d BGB) – nach wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt, alle zwei Jahre an die Marktentwicklung angepasst, alle vier Jahre komplett neu erhoben. Er hat im Streitfall Vermutungswirkung vor Gericht.

Typische Merkmale im Mietspiegel

  • Baujahr und Modernisierungsgrad.
  • Wohnflächengrösse.
  • Ausstattung (Bad, Heizung, Küche, Balkon).
  • Lage (einfach, mittel, gut).

Mietspiegel Saarbrücken

Die Landeshauptstadt Saarbrücken veröffentlicht einen qualifizierten Mietspiegel, der regelmässig fortgeschrieben wird. Er beschränkt sich auf das Stadtgebiet und unterscheidet zwischen einfachen, mittleren und guten Lagen. Die Datenbasis stammt aus anonymisierten Mietverträgen der letzten sechs Jahre.

Wofür wird der Mietspiegel verwendet?

Vermieter stützen sich bei Mieterhöhungsverlangen nach Paragraph 558 BGB auf den Mietspiegel. Mieter überprüfen damit, ob ihre Miete im zulässigen Rahmen liegt. Auch bei Gerichtsverfahren ist der qualifizierte Mietspiegel die erste Referenz.