Die Instandhaltungsrücklage (seit der WEG-Reform 2020 offiziell Erhaltungsrücklage) ist ein gesetzlich vorgeschriebener Spartopf einer Wohnungseigentümergemeinschaft. Sie dient ausschliesslich der Finanzierung künftiger Instandhaltungs- und Instandsetzungsmassnahmen am Gemeinschaftseigentum.
Was wird daraus bezahlt?
- Dachsanierung, Fassadenanstrich, Aufzug-Reparatur
- Heizungs- und Steigleitungserneuerung
- Treppenhaus, Hofflächen, Garagenanlagen
- Energetische Sanierung (Dämmung, Fenstertausch im Treppenhaus)
Reparaturen am Sondereigentum – also innerhalb der einzelnen Wohnung – trägt der jeweilige Eigentümer selbst.
Höhe und Berechnung
Die WEG legt die jährliche Zuführung im Wirtschaftsplan fest. Eine bewährte Faustformel ist die Petersche Formel: jährlich rund 1 bis 1,5 Prozent der Herstellungskosten. Praktisch bedeutet das je nach Zustand des Objekts:
- Neubauten: 0,80 bis 1,00 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche und Monat
- Mittlerer Bestand (10 bis 30 Jahre): 1,20 bis 2,00 Euro pro Quadratmeter und Monat
- Älterer Bestand: 2,00 bis 3,50 Euro pro Quadratmeter und Monat
In Saarbrücken liegt die durchschnittliche Rücklagenzuführung bei rund 1,50 Euro pro Quadratmeter und Monat — bei einer 80-Quadratmeter-Wohnung also etwa 1.440 Euro pro Jahr.
Prüfung beim Kauf
Vor dem Kauf einer Eigentumswohnung lohnt sich der Blick in die letzten drei Hausgeld-Abrechnungen plus den aktuellen Wirtschaftsplan. Wichtig: Wie hoch ist die Rücklage absolut? Sind absehbare Grossmassnahmen geplant (Dach, Heizung), die eine Sonderumlage auslösen könnten? Notare empfehlen bei älterem Bestand eine Rücklage von mindestens 50 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche.
Bilanzierung und Eigentümerwechsel
Die Rücklage gehört der WEG, nicht dem einzelnen Eigentümer. Bei einem Verkauf wird sie nicht ausgezahlt, sondern geht mit dem Wohneigentum auf den Käufer über. Der Anteil an der Rücklage erhöht jedoch den wirtschaftlichen Wert der Wohnung.