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Courtage

auch: Maklercourtage, Vermittlungsprovision

Synonym für Maklerprovision: Vergütung des Immobilienmaklers für die erfolgreiche Vermittlung eines Kauf- oder Mietvertrags.

Die Courtage ist die Vergütung, die der Immobilienmakler für die erfolgreiche Vermittlung eines Kauf- oder Mietvertrags erhält. Im deutschen Immobilienmarkt ist „Courtage" ein gleichbedeutender Begriff zur Maklerprovision – beide Bezeichnungen meinen denselben Anspruch.

Höhe der Courtage

Die Höhe der Courtage ist gesetzlich nicht festgelegt, sondern frei verhandelbar. In der Praxis haben sich regional unterschiedliche Sätze etabliert:

  • Kauf (Saarland): 3,57 Prozent inkl. MwSt. je Vertragspartei (insgesamt 7,14 Prozent), seit dem Bestellerprinzip-Update 2020 häl­ftig zwischen Käufer und Verkäufer aufgeteilt.
  • Vermietung: Maximal zwei Nettokaltmieten zuzüglich Mehrwertsteuer (Paragraph 3 Absatz 2 WoVermRG), zahlbar ausschliesslich vom Auftraggeber gemäss Bestellerprinzip.

Wann fällt die Courtage an?

Die Courtage wird erst mit dem rechtswirksamen Abschluss des Hauptvertrags (Kaufvertrag, Mietvertrag) fällig. Beratungsgespräche, Besichtigungen oder die Erstellung eines Exposes begründen allein noch keinen Anspruch.

Schriftform und Nachweis

Der Maklervertrag bedarf seit Dezember 2020 beim Immobilienkauf der Textform (Paragraph 656a BGB). Eine mündliche Abrede reicht nicht aus — der Auftrag muss schriftlich oder per E-Mail erteilt werden. Verstösse führen zur Unwirksamkeit des Provisionsanspruchs.