Zum Hauptinhalt springen
D

Denkmalschutz

auch: Baudenkmal, denkmalgeschützte Immobilie

Rechtlicher Schutz historisch oder künstlerisch wertvoller Gebäude — mit Auflagen bei Umbau, aber attraktiven Steuervorteilen für Eigentümer.

Unter Denkmalschutz stehen Gebäude, deren Erhaltung aus geschichtlichen, künstlerischen, wissenschaftlichen oder städtebaulichen Gründen im öffentlichen Interesse liegt. Im Saarland regelt das Saarländische Denkmalschutzgesetz (SDschG) die Eintragung in die Denkmalliste und die Pflichten der Eigentümer.

Was bedeutet das für Eigentümer?

Eintragung in die Denkmalliste ist nachrichtlich, der Schutz besteht jedoch unabhängig davon. Änderungen an Substanz, Erscheinungsbild oder Nutzung bedürfen einer Genehmigung der unteren Denkmalschutzbehörde – im Saarland Landesdenkmalamt bei der Generaldirektion Kulturelles Erbe.

  • Fenster-, Tür- und Dachsanierungen müssen substanzschonend erfolgen.
  • Der Energieausweis ist auch für Denkmäler vorgeschrieben, energetische Anforderungen können jedoch reduziert werden.
  • Werbeanlagen, Antennen oder Solaranlagen sind genehmigungspflichtig.

Steuervorteile (Paragraphen 7i, 10f, 11b EStG)

Der Denkmalschutz bietet einer der attraktivsten Abschreibungsmodelle im Steuerrecht:

  • Vermieter: 9 Prozent Sonder-AfA in den ersten 8 Jahren, danach 7 Prozent für 4 Jahre auf modernisierungsbedingte Kosten — insgesamt 100 Prozent in 12 Jahren.
  • Selbstnutzer: 9 Prozent über 10 Jahre auf Sanierungsaufwand abschreibbar (Paragraph 10f EStG).

Saarbrücken und Denkmalschutz

Saarbrücken verfügt über etwa 1.300 Einzeldenkmäler, viele davon im Stadtteil Alt-Saarbrücken (barocke Wilhelminische Architektur) sowie in St. Johann (Gründerzeit). Die Stadt unterhält eine Denkmalliste, die im Geoportal Saarland einsehbar ist.