Das Grundbuch ist ein staatlich geführtes öffentliches Register beim zuständigen Amtsgericht, in dem alle Grundstücke einer Gemeinde mit ihren Eigentümern, Belastungen und Rechten verzeichnet sind. Für Saarbrücken führt das Amtsgericht Saarbrücken das Grundbuch.
Aufbau eines Grundbuchblatts
Jedes Grundstück erhält ein eigenes Grundbuchblatt. Dieses ist in drei Abteilungen gegliedert:
- Abteilung I: Eigentümer und Eigentumsverhältnisse (Einzel-, Mit- oder Gesamthandseigentum).
- Abteilung II: Lasten und Beschränkungen (z. B. Wegerechte, Nießbrauch, Vormerkungen).
- Abteilung III: Grundpfandrechte (Hypotheken, Grundschulden, Rentenschulden).
Wer darf Einsicht nehmen?
Einsicht in das Grundbuch ist nach Paragraph 12 GBO nur bei berechtigtem Interesse möglich. Eigentümer, eingetragene Gläubiger, Notare, Behörden und Kaufinteressenten mit konkretem Kaufvertragsentwurf erhalten regelmässig Zugang. Ein beglaubigter Grundbuchauszug kostet beim Amtsgericht derzeit 20 Euro (unbeglaubigt 10 Euro).
Praxis beim Immobilienkauf
Vor jeder Kaufvertragsunterzeichnung sollte ein aktueller Grundbuchauszug vorliegen. Der Notar besorgt ihn im Rahmen seiner Vorbereitungsarbeit. Geprüft werden insbesondere Altlasten in Abteilung III sowie Rechte Dritter in Abteilung II, die den Gebrauch einschränken können.
Eintragung ist konstitutiv
Eigentum an einem Grundstück geht erst mit der Eintragung im Grundbuch auf den Käufer über (Paragraph 873 BGB) – nicht bereits mit dem notariellen Kaufvertrag. Bis zur Umschreibung sichert die Auflassungsvormerkung den Käufer ab.