Die Zwangsversteigerung (ZV) ist die staatlich angeordnete Verwertung einer Immobilie zur Befriedigung von Gläubigern. Sie wird vom Vollstreckungsgericht beim Amtsgericht durchgeführt — für Saarbrücker Objekte beim Amtsgericht Saarbrücken.
Wann kommt es zur ZV?
- Antrag eines Gläubigers mit vollstreckbarem Titel (z. B. nicht bediente Grundschuld, Pfandverpfändung)
- Insolvenzverwaltung im Rahmen einer Eigentümer-Insolvenz
- Erbteilung („Teilungsversteigerung") bei zerstrittener Erbengemeinschaft
Ablauf der ZV
- Beschluss zur Anordnung mit Eintragung im Grundbuch (Versteigerungsvermerk in Abteilung II).
- Verkehrswert-Gutachten durch einen vom Gericht bestellten Sachverständigen — Ergebnis bindet das Mindestgebot.
- Versteigerungstermin — öffentlich, in Saarbrücken im Sitzungssaal des Amtsgerichts.
- Geringstes Gebot: bei der ersten Versteigerung liegt das Mindestgebot bei 5/10 des Verkehrswerts; bei einem unter 7/10 liegenden Gebot kann das Gericht den Zuschlag verweigern (Paragraph 85a ZVG).
- Zweiter Termin: falls erster gescheitert, fällt die 5/10- und 7/10-Grenze weg — Schnäppchen-Risiko für Verkäufer, Chance für Bieter.
- Zuschlag mit Eintragung des neuen Eigentümers im Grundbuch.
Risiken für Bieter
- Keine Besichtigung pflicht: Innenräume dürfen nicht zwingend besichtigt werden — nur Aussenansicht und Bauakteneinsicht beim Bauamt sind sicher.
- Sicherheitsleistung: 10 Prozent des Verkehrswerts müssen am Versteigerungstag als Bankbürgschaft oder Bundesbank-Scheck mitgebracht werden.
- Mietverhältnisse bleiben bestehen: der neue Eigentümer tritt in laufende Mietverträge ein — auch wenn die Mieten unrentabel sind.
- Restschuldenrisiko: grundbuchliche Lasten in Abteilung II (Wegerechte, Nutzniessung) gehen auf den Erwerber über.
Wie finden Sie Versteigerungstermine in Saarbrücken?
- Justizportal des Saarlandes: alle anstehenden Versteigerungstermine sind dort zentral veröffentlicht.
- zvg.com und argetra.de aggregieren Termine bundesweit.
- Aushänge im Amtsgericht Saarbrücken
Chance und Falle
In stagnierenden Marktphasen können ZV-Objekte 15 bis 25 Prozent unter dem Verkehrswert erworben werden — in heissen Marktphasen liegen Zuschlagspreise oft auf oder über dem Verkehrswert. Wer ohne Sachverständigen-Beratung bietet, riskiert versteckte Sanierungsaufwände, die den vermeintlichen Preisvorteil aufzehren.