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Verkehrswert

auch: Marktwert, gemeiner Wert

Wert einer Immobilie im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zum Stichtag — gesetzlich definiert in Paragraph 194 BauGB, ermittelt nach der ImmoWertV.

Der Verkehrswert (Synonym: Marktwert) ist nach Paragraph 194 BauGB der Preis, der zum Wertermittlungsstichtag im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften einer Immobilie zu erzielen wäre — ohne Berücksichtigung ungewöhnlicher oder persönlicher Verhältnisse.

Drei normierte Verfahren

Die Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) gibt drei Verfahren vor; sie werden je nach Objekttyp einzeln oder kombiniert angewandt:

  • Vergleichswertverfahren: Standard für Eigentumswohnungen und unbebaute Grundstücke. Vergleichbare Verkäufe der letzten 1 bis 3 Jahre werden ausgewertet — Datenbasis sind die Auswertungen der Gutachterausschüsse.
  • Ertragswertverfahren: Standard für vermietete Renditeobjekte (Mehrfamilienhäuser, Gewerbeimmobilien). Reinertrag wird mit dem Liegenschaftszinssatz kapitalisiert.
  • Sachwertverfahren: Für eigengenutzte Ein- und Zweifamilienhäuser ohne ausreichende Vergleichswerte. Bodenwert plus Sachwert des Gebäudes (Herstellungskosten minus Altersminderung) ergibt den Sachwert, ein Marktanpassungsfaktor passt ihn an die regionale Marktlage an.

Wer darf den Verkehrswert ermitteln?

  • Öffentlich bestellte Sachverständige (z. B. über die IHK Saarland)
  • Zertifizierte Sachverständige nach DIN ISO 17024 (z. B. Sprengnetter, DIA)
  • Gutachterausschüsse der Kommunen, für Saarbrücken beim LVGL

Wann braucht man ein Verkehrswertgutachten?

  • Erbschaft- und Schenkungsteuer (gegen Finanzamt)
  • Scheidungsausgleich
  • Zwangsvollstreckung und Zwangsversteigerung
  • Streitige Erbauseinandersetzung
  • Bilanzierung bei Kapitalgesellschaften

Verkehrswert vs. Kaufpreis

In stabilen Marktphasen liegen Kaufpreis und Verkehrswert nahe beieinander. In Boom- oder Krisenphasen können sie um 10 bis 25 Prozent abweichen. Banken nutzen den Verkehrswert (oft mit Sicherheitsabschlag) als Beleihungswert — die Obergrenze, bis zu der sie fremdfinanzieren.

Saarbrücken: Datenquellen

Der Grundstücksmarktbericht des Gutachterausschusses LVGL ist die wichtigste Datenquelle für Verkehrswertermittlungen im Saarland — er enthält Bodenrichtwerte, Liegenschaftszinssätze, Sachwertfaktoren und durchschnittliche Vergleichspreise.