Der Liegenschaftszinssatz (LZ) ist der durchschnittliche Verzinsungssatz, mit dem der Verkehrswert von vermieteten Immobilien einer bestimmten Lage und Nutzungsart marktüblich verzinst wird. Er ist die zentrale Eingangsgrösse des Ertragswertverfahrens nach der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV).
Wer legt den LZ fest?
Der örtliche Gutachterausschuss ermittelt den LZ aus tatsächlich gezahlten Kaufpreisen und den zugehörigen Reinerträgen. Im Saarland veröffentlicht der Gutachterausschuss beim Landesamt für Vermessung, Geoinformation und Landentwicklung (LVGL) die Liegenschaftszinssätze regelmässig im Grundstücksmarktbericht.
Typische LZ-Sätze
- Mehrfamilienhäuser, gute Wohnlage: 2,5 bis 4,0 Prozent
- Mehrfamilienhäuser, mittlere Lage: 4,0 bis 5,5 Prozent
- Gewerbeimmobilien, Büro: 5,0 bis 7,5 Prozent
- Einzelhandel, A-Lagen: 4,0 bis 6,0 Prozent
In Saarbrücken bewegt sich der LZ für Wohngebäude in mittleren Lagen 2026 bei rund 4,5 bis 5,0 Prozent.
Verwendung im Ertragswertverfahren
Vereinfacht: Der nachhaltige Reinertrag (Jahresrohertrag minus Bewirtschaftungskosten) wird durch den LZ kapitalisiert. Je niedriger der LZ, desto höher der ermittelte Ertragswert. Beispiel: Reinertrag 12.000 Euro, LZ 5,0 Prozent — vereinfachter Ertragswert = 240.000 Euro.
Bedeutung für Eigentümer und Käufer
Der LZ ist Verhandlungsbasis bei Sachverständigen-Gutachten und bei Banken. Wer eine Renditeimmobilie kauft, sollte den im Grundstücksmarktbericht ausgewiesenen LZ kennen — er hilft, den angebotenen Kaufpreis (und damit den Jahresmietfaktor) gegen den marktüblichen Wert zu prüfen.