Die Kennzeichnung „provisionsfrei" in einer Immobilienanzeige bedeutet: der Käufer oder Mieter zahlt keine Maklerprovision. Das ist nicht zu verwechseln mit „kostenlos" — Notar, Grundbuch und Grunderwerbsteuer fallen weiterhin an.
Wann ist eine Immobilie provisionsfrei?
- Direktverkauf vom Eigentümer: kein Makler ist beauftragt.
- Verkäufer-Auftrag (Bestellerprinzip Vermietung): Vermieter beauftragt den Makler — Mieter zahlt nichts.
- Bauliche Neuerstellung durch den Bauträger: Bauträger kalkuliert Vermarktungskosten in den Endpreis ein, der Erwerber zahlt keine Courtage zusätzlich.
Bestellerprinzip seit Dezember 2020 (Kauf)
Beim Verkauf eines Einfamilienhauses oder einer Eigentumswohnung an Verbraucher gilt seit Dezember 2020 das geteilte Bestellerprinzip: Auftraggeber und Gegenpartei müssen die Maklerprovision hälftig tragen. „Provisionsfrei" beim Kauf ist seitdem fast ausschliesslich bei Direktangeboten ohne Makler möglich.
Vorsicht bei „provisionsfrei"-Werbung
Manche Anbieter werben mit „provisionsfrei", schlagen die Provision aber im Kaufpreis auf. Prüfung lohnt sich:
- Vergleich mit dem Bodenrichtwert und vergleichbaren Marktangeboten.
- Frage nach dem Ankaufsdatum des Verkäufers — wer kurz nach dem Kauf wieder verkauft, hat oft eine Provision in den Preis kalkuliert.
- Wenn ein Makler beteiligt ist: Wer ist Auftraggeber? Wenn Sie als Käufer den Makler nicht beauftragt haben, fordern Sie schriftlich die Bestätigung der Provisionsfreiheit für Ihre Seite.
Im Saarland
Etwa 35 bis 40 Prozent der Saarbrücker Verkaufsanzeigen sind Privatangebote ohne Makler — vor allem bei Erbobjekten und kleineren Mehrfamilienhäusern. Diese sind echt provisionsfrei.