Das Übergabeprotokoll ist die schriftliche Bestandsaufnahme bei Schlüsselübergabe — sowohl beim Mietbeginn als auch bei der Rückgabe. Es schützt Mieter wie Vermieter, weil es den Zustand der Wohnung und alle Zählerstände dokumentiert.
Was steht im Protokoll?
- Datum, Adresse, beteiligte Personen, optional Zeugen
- Zählerstände: Strom, Gas, Wasser kalt/warm, Heizung (Heizkostenverteiler oder Wärmemengenzähler)
- Schlüsselzahl je Schlüsselart (Wohnungstür, Briefkasten, Keller, Garage)
- Detaillierter Zustand pro Raum: Boden, Wände, Decke, Türen, Fenster
- Bestehende Mängel mit Foto und schriftlicher Beschreibung
- Einrichtungsgegenstände, Einbauküche, Markisen, Rollos
- Unterschrift beider Parteien
Praxis-Tipps für Mieter
- Kommen Sie eine halbe Stunde vor dem Termin an, um Räume in Ruhe zu prüfen.
- Fotografieren Sie jeden Raum systematisch — auch wenn das Protokoll knapp gehalten wird.
- Akzeptieren Sie kein „normales Gebrauchspuren"-Pauschal-Eintrag, sondern fordern Sie konkrete Beschreibungen.
- Beim Auszug das Protokoll vom Einzug mitbringen, um Vergleichsfotos zu haben.
Praxis-Tipps für Vermieter
- Fertigen Sie das Protokoll als Vorlage vor und gehen Sie es gemeinsam mit dem Mieter durch.
- Bauen Sie eine Klausel zur Schönheitsreparatur-Pflicht ein — abhängig vom Zustand bei Einzug.
- Bewahren Sie das Original mindestens drei Jahre nach Mietende auf (Verjährungsfrist Schadensersatz).
Beweiskraft im Streitfall
Das Übergabeprotokoll ist im Mietrecht kein Pflichtdokument, in der Praxis aber das wichtigste Beweismittel. Ohne Protokoll geht im Streitfall die Vermutung zugunsten des Mieters — Vermieter können nur schwer nachweisen, dass ein Schaden bei Auszug entstanden ist.